SchKG ist die Kurzbezeichnung für das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SR 281.1). Ansprechpartnerin für rechtliche Fragen rund um das SchKG ist die Dienststelle Oberaufsicht SchKG im Bundesamt für Justiz BJ.
Link auf gesetzliche Grundlagen zum SchKG.
eSchKG ist ein Innovationsprojekt des Bundesamtes für Justiz BJ. Was mit neuen Technologien machbar und erlaubt ist, hängt direkt von den Bestimmungen im SchKG ab. In der Verordnung des EJPD über die elektronische Übermittlung im Bereich Schuldbetreibung und Konkurs finden sich die speziellen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem eSchKG Verbund („eSchKG Verordnung“ SR 281.112.1). Ansprechpartner für Fragen rund um das Projekt eSchKG ist die Projektleitung eSchKG im Bundesamt für Justiz BJ.
eSchKG – eine Revolution?
Nicht alles, was technisch möglich wäre, darf im bestehenden gesetzlichen Rahmen umgesetzt werden. Beispielsweise dürfen die Betreibungsämter Verlustscheine nicht in digitaler Form ausstellen. Solche „Innovationen“ würden einen Änderung des SchKG bedingen.