Häufige Fragen

Wenn ich ein Begehren auf Papier einreiche, erhalte ich dann eSchKG Meldungen als Antwort?

Wie lange dauert es, bis das Amt die SA Meldung schickt?

Warum sendet mir das Amt eine Fehlermeldung (errors)?

Warum wurde mein Begehren zurückgewiesen (rejected)?

Wieso gibt es mehr als eine Variante, um die Betreibung fortzusetzen?

Welche Variante für die Fortsetzung soll ich anwenden?

Was ist der Unterschied zwischen major und minor Version?

Warum dauert es so lange, eine neue eSchKG Version zu erstellen?

Was sind „charges“?

Wie kann ich ein Begehren wieder rückgängig machen?

Was ist der Unterschied zwischen beenden und zurückziehen?

Wie muss ich eine Betreibung beenden?

Wie muss ich die Betreibung zurückziehen?


Wenn ich ein Begehren auf Papier einreiche, erhalte ich dann eSchKG Meldungen als Antwort?

Antwort: Wenn Sie ein Begehren (Betreibung, Fortsetzung oder Verwertung) auf Papier einreichen, so kann das Amt keine eSchKG Meldungen dazu liefern. Eine wichtige Regel von eSchKG lautet, dass das Begehren mit eSchKG eingereicht werden muss, um eSchKG Antworten des Amtes zu erhalten.

Wie lange dauert es, bis das Amt die SA Meldung schickt?

Antwort: Die Ämter sind angewiesen, die SA Meldung zu senden, sobald das Begehren in die Fallbearbeitung übernommen worden ist. Somit hängt es von den Verarbeitungsprozessen im Amt ab, wann es das Begehren mit der SA Meldung quittiert.

Warum sendet mir das Amt eine Fehlermeldung (errors)?

Antwort: Die eSchKG Meldung war technisch fehlerhaft. Lesen Sie die Antwort des Amtes (errorCode und ggf. errorReason in der SA Meldung) und überprüfen Sie ihre Daten mittels des Sanity Check Dienstes.

Warum wurde mein Begehren zurückgewiesen (rejected)?

Antwort: Eine Rückweisung hat immer fachliche Gründe. Lesen Sie die Begründung actionReport/remarks in der SA Meldung, um mehr zu erfahren.

Wieso gibt es mehr als eine Variante, um die Betreibung fortzusetzen?

Antwort: Die Art der Fortsetzung hängt von der Vorgeschichte ab. Es gibt drei Möglichkeiten: 1) Dem Amt sind sämtliche bisherigen Informationen zur Betreibung bekannt. 2) Das Amt hat veraltete Informationen zur Betreibung. c) Das Amt hat keine Informationen zur Betreibung.

Welche Variante für die Fortsetzung soll ich anwenden?

Antwort: CC original wird verwendet, wenn die Betreibung beim gleichen Amt mit eSchKG eingeleitet worden ist und das Amt alle Informationen auf dem aktuellen Stand hat, einschliesslich allfälliger Zahlungen des Schuldners. CC modified wird verwendet, wenn die Betreibung beim gleichen Amt mit eSchKG eingeleitet worden ist und es in der Zwischenzeit Änderungen an Daten des Gläubigers, des Schuldners oder der Forderung gegeben hat. CC novel wird verwendet, wenn die Fortsetzung in einem neuen Amt stattfindet. Aus der Sicht dieses Amtes handelt es sich um eine neue Betreibung.

Was ist der Unterschied zwischen major und minor Version?

Antwort: major und minor sagen aus, welche Abhängigkeit zwischen zwei aufeinanderfolgende eSchKG Versionen besteht. Eine neue Version heisst major, wenn sowohl Betreibungsämter als auch Gläubiger ihre Software anpassen müssen, um konform zum neuen Standard zu sein. Eine major Version erkennt man an der zweiten Ziffer, z.B. in 2.1.01. Eine neue Version heisst minor, wenn Gläubiger die alte Version weiter verwenden können, auch wenn das Betreibungsamt schon die neue Version benutzt. Eine minor Version erkennt man an der dritten Ziffer, z.B. in 2.1.02. Das bedeutet: 2.1.02 ist eine minor Version von 2.1.01, hingegen ist 2.2.01 eine major Version.

Warum dauert es so lange, eine neue eSchKG Version zu erstellen?

Antwort: Eine Anpassung am Datenmodell, auch wenn sie noch so klein ist, umfasst eine Änderung des eSchKG XML Schemas, eine Anpassung der eSchKG Handbücher inkl. Übersetzung sowie ein Update der diversen eSchKG Tools, wie z.B. Sanity Check. Danach wird die neue Version mit der sog. eSchKG Verordnung für rechtskräftig erklärt.

Was sind „charges“?

Antwort: Das Amt meldet die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Kosten des Verfahrens in den Schlussmeldungen zu den drei Haupt-Sequenzen CR, CC und RR. Konkret: In den Elementen SC/charges, SP/charges und RC/charges zeigt das Betreibungsamt dem Gläubiger die Summe aller Kostenpositionen an, von denen es zum Zeitpunkt der Erstellung der Kosteninformation, d.h. im Moment der Abschlussmeldung weiss, dass sie dem Gläubiger zur Zahlung überwälzt werden oder worden sind.

Wie kann ich ein Begehren wieder rückgängig machen?

Antwort: Wenn der Gläubiger merkt, dass er seine CC oder RR Meldung zu früh abgeschickt hat, so kann er eine SR Meldung mit action stop nachsenden. Das Amt wird das ursprüngliche Begehren als annulliert betrachten und die Fortsetzung resp. Verwertung nicht einleiten, sofern der entsprechende Prozess im Amt nicht schon zu weit fortgeschritten ist. Der Erfolg hängt also von der Zeit zwischen dem Begehren und der stop Meldung ab. CC und RR sind die einzigen Meldungen, die mit stop rückgängig gemacht werden können.

Was ist der Unterschied zwischen beenden und zurückziehen?

Antwort: In beiden Fällen wird jede weitere Amtshandlung unterlassen und eine Schlussabrechnung erstellt. Wird die Betreibung beendet, so erscheint sie in einem späteren Betreibungsauszug des Schuldners. Wird die Betreibung zurückgezogen, so erscheint sie in einem späteren Betreibungsauszug nicht.

Wie muss ich eine Betreibung beenden?

Antwort: Zum Beenden einer Betreibung senden Sie eine SR Meldung mit action paid.

Wie muss ich die Betreibung zurückziehen?

Antwort: Um eine Betreibung zurückzuziehen senden Sie eine SR Meldung mit action undo.

Nothing to show.Meta is empty