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Das passiert bei der Bereitschaftsmeldung
Mit der Bereitschaftsmeldung zeigt der Gläubiger dem Bundesamt für Justiz BJ an, dass er für den operativen Betrieb bereit ist und in den eSchKG-Verbund aufgenommen werden möchte. Nach Erhalt der Bereitschaftsmeldung prüft das Bundesamt für Justiz BJ den Antrag und sendet dem Gläubiger die eSchKG-Vereinbarung mit der SN Meldung zu. Diese ist durch den Gläubiger rechtsgültig zu unterzeichnen, bei Firmen durch eine zeichnungsberechtigte Person gemäss Handelsregister, bei Amtsstellen durch den Amtsleiter, und an das Bundesamt für Justiz BJ zurückzusenden. Die Aufschaltung erfolgt nach Möglichkeit auf den gewünschten Termin.
Bereitschaft rechtzeitig melden
Bitte beachten Sie, dass die Bereitschaftsmeldung mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Aufschalttermin im Bundesamt für Justiz BJ eintreffen muss.